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Visa zur Familienzusammenführung (Nationale Visa)

06.12.2021 - Artikel

Visum zur Familienzusammenführung (Nationales Visum)

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular
  • vollständig ausgefüllt und unterschrieben (bei Anträgen Minderjähriger unter 16 Jahren von beiden Sorgeberechtigten)
  • bei Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren mit schriftlicher Reiseerlaubnis sowie Kopien der Pässe der Sorgeberechtigten
Passbild
nicht älter als sechs Monate, biometrisch, mit weißem Hintergrund, bitte nicht an das Antragsformular heften
Geburtsurkunde
Nationale Identitätskarte
Reisepass
Kopien der Seiten mit den persönlichen Daten des Passinhabers
Passbild der Referenzperson
1 Passbild der in Deutschland lebenden Referenzperson
Meldebescheinigung der Referenzperson
Meldebescheinigung der Referenzperson in Deutschland
Kopie des Reisepasses der Referenzperson
Alle Seiten mit Eintragungen (Datenseite, Seiten mit Visa, Ein- und Ausreisestempeln o.ä.) der Referenzperson in Deutschland

Ehegattennachzug

Sie sind mit einer in Deutschland lebenden Person verheiratet und möchten zu dieser Person ziehen.

Heiratsurkunde
volet Nr. 3
ggf. Scheidungsurteile
ggf. mit Rechtskraftvermerk
Nachweis der Deutschkenntnisse
z. B. Zertifikat einer anerkannten, standardisierten Sprachprüfung über Kenntnisse auf dem Niveau A1

Beabsichtigte Eheschließung/ Begründung einer Lebenspartnerschaft

Sie sind mit einer in Deutschland lebenden Person verlobt und möchten nach Ihrer Einreise in Deutschland heiraten.

Anmeldung zur Eheschließung
Bescheinigung des Standesamtes über den Termin zur Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft
ggf. Scheidungsurteile
ggf. mit Rechtskraftvermerk
Nachweis der Deutschkenntnisse
z. B. Zertifikat einer anerkannten standardisierten Sprachprüfung über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1
Verpflichtungserklärung
Verpflichtungserklärung gemäß § 66 bis 68 AufenthG des in Deutschland lebenden Partners, bestätigt von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland für den Zeitraum zwischen Einreise und Datum der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft
Krankenversicherung
mind. für den Zeitraum zwischen Einreise und Datum der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft

Kindernachzug

Ein im Ausland lebendes Kind möchte zu Eltern oder einem Elternteil in Deutschland ziehen.

Antragsformular
  • für jedes Kind, unterschrieben von den Sorgeberechtigten (i. d. R. die Eltern)
  • ggf. mit amtlicher Beglaubigung der Unterschrift auf den Antragsformularen von einer hierfür zuständigen Stelle
Nachweis der Deutschkenntnisse

Ein Kind, welches das 15. Lebensjahr vollendet hat und zu einem ausländischen Elternteil nach Deutschland ziehen möchte, Deutschkenntnisse Niveaus C1

ggf. Zustimmung des anderen Elternteils oder Sorgerechtsbeschluss
Zustimmung des anderen Elternteils zur Ausreise bei gemeinsamen Sorgerecht

Nachzug zum deutschen (auch ungeborenen) Kind

Sie sind Mutter oder Vater eines deutschen Kindes und wollen zu bzw. mit diesem nach Deutschland ziehen.

Geburtsurkunde Ihres Kindes
Pass Ihres Kindes
ggf. Heiratsurkunde
ggf. Scheidungsurteil(e)

ggf. Scheidungsurteil(e)

ggf. mit Rechtskraftvermerk

ggf. Vaterschaftsanerkennung
ggf. Sorgerechtserklärung

Anerkennung ausländischer Urkunden

Ausländische Urkunden müssen ggf. vor Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich überprüft werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte geben Sie die Bearbeitungsnummer Ihres Antrags an, wenn Sie Unterlagen nachreichen.

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