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Einstellung der Legalisation malischer Urkunden und möglicher Urkundenüberprüfung im Wege der Rechts- bzw. Amtshilfe

02.03.2018 - Artikel

Einstellung der Legalisation

Die Botschaft Bamako hat feststellen müssen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Mali bis auf weiteres nicht gegeben sind. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes im Oktober 2008 eingestellt. Die Innen- und Justizbehörden der Bundesländer wurden entsprechend unterrichtet.

Urkundenüberprüfung

Die Botschaft kann jedoch in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachtlich prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung hingegen nicht veranlasst werden.

Die Inlandsbehörde, die eine Überprüfung der Urkunden für ihre Arbeit benötigt, richtet hierzu ein Ersuchen an die Botschaft. Dazu muss sie die ausländische Urkunde im Original beifügen, konkrete Fragen stellen oder um Globalüberprüfung ersuchen und im Verhältnis zur Botschaft die Übernahme der entstehenden Auslagen zusagen.

Die Behörde kann ihrerseits diese Auslagen dem Urkundeninhaber zur Erstattung aufgeben und wird daher üblicherweise um Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bitten. Die Auslagen entstehen dadurch, dass die Botschaft die gewünschten Überprüfungen nicht ausschließlich mit eigenem Personal durchführen kann, sondern sich regelmäßig auch auf die Erkundigungen von Vertrauensanwälten und sonstigen Vertrauenspersonen stützen muss.

Die abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt durch die Konsularbeamtinnen bzw. Konsularbeamten der Botschaft. Die Urkunde und die Stellungnahme der Botschaft werden anschließend unmittelbar an die ersuchende Behörde übersandt. Um die spätere Verwendung der Urkunde zu erleichtern und unnötige weitere Prüfungen zu vermeiden, wird ihr ein entsprechender Hinweis beigefügt.

Unterlagen

Zur Bearbeitung der Überprüfungsersuchen benötigt die Botschaft folgende Unterlagen und ergänzende Angaben:

⬜ Originalurkunden und jeweils 2 Kopien (ohne Übersetzungen)

⬜ 2 Passbilder des Urkundeninhabers (auf Rückseite mit Vor- und Nachnamen beschriftet)

⬜ 5 Referenzpersonen mit Wegbeschreibungen / -skizze und Telefonnummer
(Wegbeschreibungen sind in französischer Sprache einzureichen)

⬜ eventuell: Kopien der den Urkunden zugrundeliegenden Gerichtsurteile (Jugement supplétif), Fotos der Eheschließung, Originalschulzeugnisse

⬜ Kopie des Reisepasses (Identitätsseite sowie Seiten mit Visa und Stempeln) Mitteilung, wann Mali verlassen wurde

⬜ Fragebogen mit ausführlichen Angaben zu Verwandten und Schulbesuch (Der Fragebogen ist diesem Merkblatt nicht beigefügt, liegt aber den zuständigen deutschen Behörden vor bzw. wird den Behörden auf Anfrage zugesandt.)

Kosten

In Abhängigkeit von der Region, aus der die Urkunden stammen, fallen regelmäßig Kosten zwischen 230 und maximal 500 Euro pro Urkunde an. Wenn in besonders gelagerten Fällen absehbar ist, dass höhere Auslagen entstehen, wird die Botschaft zunächst die ersuchende Behörde informieren.

Dauer

Die Erledigung dauert nach bisherigen Erfahrungen durchschnittlich etwa 6 bis 16 Wochen ab Erhalt der vollständigen Unterlagen. Hinzu kommen noch die Post- und Kurierlaufzeiten für die Übersendung von etwa zwei Wochen pro Strecke.

Anschriften

Amtlicher Kurierweg des Auswärtigen Amtes für inländische Behörden:

Auswärtiges Amt

Für Botschaft Bamako

Rechts- und Konsularreferat

Kurstr. 36

10117 Berlin

Hinweis: Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an die Botschaft den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts mitbenutzen. Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung.

Postanschrift für Dritte:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

B.P. 100

Bamako / MALI

Die Botschaft ist bemüht, alle Ersuchen so zügig wie möglich zu bearbeiten, und bittet wegen des hohen Geschäftsanfalls, von zusätzlichen Sachstandsanfragen abzusehen.

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